Allgemeine Geschäftsbedingungen für Textilproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Textilproduktion von TubeBridge

in der Fassung vom 01.01.2021

§1 GEGENSTAND DES VERTRAGES UND VERTRAGSPARTNER

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen TubeBridge (im Folgenden „TUBEBRIDGE“ genannt) und deren Kunden (im Folgenden “Auftraggeber”) gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Jegliche Abweichungen müssen von TUBEBRIDGE schriftlich bestätigt werden. Eventuell abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden hiermit widersprochen. Die AGB (für Textilproduktion) sind auf der Homepage www.tubebridge.de/agb-textilproduktion jederzeit zugänglich. Mit der Auftragserteilung an TUBEBRIDGE werden diese automatisch anerkannt.

§2 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von TUBEBRIDGE.
Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich der Sitz von TUBEBRIDGE.
§3 WIDERRUFSBELEHRUNG
(1) Widerrufsrecht für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TUBEBRIDGE, Ludwig-Richter-Straße 6, 20459 Hamburg // Telefon +4917632398160 // partner [at] tubebridge.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Widerrufs folgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(3) Ausschluss des Widerrufsrechtes: Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
§4 ANGEBOTE
(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
(2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
§5 AUFTRÄGE
(1) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich erfolgen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden. Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte, Mengen oder Lieferzeiten keine Gewähr. Daraus evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
(2) Vom Kunden erteilte Aufträge sind für den Verkäufer nur bindend, soweit er diese durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt.
(3) Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware.
(4) Von unseren Mitarbeitern gemachte Zusagen, die von unseren Preislisten oder Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichen, sowie Zusagen über verkürzte Lieferfristen oder Rücknahmen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch TUBEBRIDGE.
(5) Sind Teile der Bestellung nicht von uns lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat und er dieses vorher schriftlich bekannt gegeben hat. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
§6 LIEFERUNG
(1) TUBEBRIDGE ist jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Angegebene Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten.
(2) Wird der von TUBEBRIDGE schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Bestellers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 14 Tagen erfolglos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller eine Bestellung betreffenden Fragen. Für Verzögerung der Lieferung durch unvollständige, nicht korrekte oder mit den durch TUBEBRIDGE verwendeten Softwareprogrammen nicht bearbeitbare Druckvorlagen übernimmt TUBEBRIDGE keine Haftung. Eine geringfügige Überschreitung des Liefertermins stellt keinen Mangel dar.
(3) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen.
(4) Wir behalten uns vor, minimale Rückstände ohne weitere Information an den Auftraggeber zu stornieren.
(5) Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers liegen, sind von uns nicht zu vertreten.
§7 VERSAND
(1) Der Versand der Ware erfolgt ab Firmenstandort Hamburg oder einer Fabrikationsstätte bzw. Auslieferungslager einer unserer Partnerbetriebe in der Türkei, diese erfolgt mit einem Frachtführer unserer Wahl. Versandkosten werden pauschal pro Karton berechnet. Damit sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapieren und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten.
(2) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen (Expresssendung, Eilzustellung, o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Teillieferungen behalten wir uns vor. Auch Teillieferungen werden frachtmäßig abgerechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.
(3) Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Auftraggebers. Das bedeutet, dass das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch TUBEBRIDGE erfolgt der Gefahrenübergang zum Auftraggeber. TUBEBRIDGE haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation uns unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.
(5) Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
§8 PREISE
(1) Änderungen der Preislisten sind aufgrund von Währungsschwankungen oder durch Preisänderungen der Vorlieferanten jederzeit möglich. Alle Preise verstehen sich ab Werk in EUR.
(2) Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel gewährt. Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der Differenzbetrag wird in diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise laut Preisliste dem Auftraggeber nachberechnet.
(3) Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten und Angeboten übernehmen wir keine Haftung.

§9 RECHNUNGEN / ZAHLUNGSKONDITIONEN
(1) Bei Neukunden werden die ersten 3 Lieferungen grundsätzlich nur per Vorkasse geliefert.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzug zu zahlen. Es gilt die in der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung genannte Zahlungsbedingung. TUBEBRIDGE behält sich das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur per Vorkasse oder anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern.
(3) Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.

§10 ZAHLUNGSVERZUG
(1) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz berechnet.
(3) Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw. Teillieferung kann die weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf vereinbarte Lieferfristen zurückbehalten werden. Zahlungsverzug des Auftraggebers unterbricht die Lieferverpflichtungen und Fristen.
(4) TUBEBRIDGE ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(5) Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruch oder mangels Deckung zurückgegeben, so werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 7,00 nachberechnet. Diese Kosten sind sofort fällig.
(6) Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des kompletten Kaufpreises. Allein der Rechnungsbetrag für die gerügte Ware darf zurückbehalten werden.
(7) Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so sind sämtliche Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
(8) Bei Zahlungsverzug kann TUBEBEIRDGE vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
§11 MÄNGELRÜGEN
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der Verjährungsfrist anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt schuldrechtliche Ansprüche gegen TUBEBRIDGE aus.
(2) Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Geringe, handelsübliche und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.B. Farbe, Größenausfall, Design, Breite, Gewicht, Position des Aufdrucks und der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Eine geringfügig verzögerte Lieferung stellt keinen Mangel dar, siehe § 6.
(3) Im Falle berechtigter Beanstandung hat TUBEBEIRDGE das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Die Wahl der Mittel liegt bei TUBEBRIDGE. Das Recht auf Schadensersatz wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen, auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte.
(4) Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung erhält der Kunde zusammen mit der neuen Ware für das verauslagte Porto eine Warengutschrift. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Sämtliche reklamierten Waren sind TUBEBRIDGE zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn TUBEBRIDGE eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, so wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Er hat in diesem Falle die Möglichkeit, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
(5) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Mangel Kenntnis erlangen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Ablieferung.
(6) Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um Preiswert- und nicht Konfektionsware handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen ggf. kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier nicht statthaft.
(7) Für produktionsbedingte Beschädigungen von angelieferter Kundenware übernimmt TUBEBRIDGE keine Haftung. Ein Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
§12 DATENLIEFERUNG UND AUFBEREITUNG
(1) Der Auftraggeber übermittelt TUBEBRIDGE einwandfreie, druckfähige Daten für die entsprechende Veredelungsart. Fehler und Folgekosten aufgrund von fehlerhaften Daten gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Sollen druckfähige Daten von TUBEBRIDGE aus unfertigen, übermittelten Daten oder komplett in Eigenregie erstellt werden, wird die benötigte Zeit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(3) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheber- oder anderen Rechten Dritter unterliegen. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm alle notwendigen Nutzungsrechte vorliegen und er diese jederzeit auf Verlangen vorlegen kann. In allen Fällen hat der Auftraggeber TUBEBRIDGE von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
§13 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in unser Eigentum über.
(2) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernschriftlich zu verständigen.
(3) Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, haben wir die in §449 BGB aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
(4) Retouren des Käufers, die aufgrund des geltend gemachten Eigentumsvorbehalts vorgenommen werden, haben für den Auftragnehmer kostenfrei zu erfolgen.
§14 RÜCKSENDUNGEN
(1) Rücklieferungen an uns müssen schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert und von TUBEBRIDGE per E-Mail oder Rückfax bestätigt werden.
(2) Entweder schickt der Auftraggeber die Ware auf seine Kosten an uns zurück oder wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst auf unsere Kosten beim Auftraggeber abholen. Dies ist gleichzeitig die Genehmigung von TUBEBRIDGE zur Rücknahme.
(3) Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt werden. Eine Kostenrückerstattung kann in diesen Fällen nicht erfolgen.
(4) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware.
§15 GESCHÄFTSVERKEHR MIT DEM AUSLAND
(1) Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.
§16 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) TUBEBRIDGE haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten der Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen TUBEBRIDGE, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§17 DATENSCHUTZ
(1) Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.
(2) Der Auftraggeber räumt TUBEBRIDGE ein, dass TUBEBRIDGE, die entstehenden Bilder, Videos und das Firmenlogo unbeschränkt für seinen Instagram Account und seiner Homepage nutzen darf.
§18 SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Hamburg.